Der Arbeitsvertrag
Informieren Sie sich vor dem Gespräch, ob es in dieser Branche einen GAV (Gesamtarbeitsvertrag) gibt. Daraus ergeben sich für den Arbeitgeber verbindliche Richtlinien betreffend Lohn, Arbeitszeiten, Absenzen und Versicherungen. Es ist empfehlenswert, die aktuelle Arbeitsstelle nicht zu kündigen, bevor Sie den neuen Vertrag unterschrieben in den Händen haben. Verlangen Sie immer einen schriftlichen Vertrag.
Der Vertrag sollte folgende Punkte beinhalten:
Parteien
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer eindeutig definiert
- Stellenbezeichnung
Verpflichtungen
- Erbringen der Arbeitsleistung, Interesse des Arbeitgebers vertreten
- Wahrung der Betriebsgeheimnisse
- Regelung betreffend Nebenverdienst
- Evt. Konkurrenzverbot
Termin
Der Vertrag kann befristet oder unbefristet sein.
- Befristet: Anfangs- und Enddatum. (gem. OR unkündbar)
- Unbefristet: Anfangsdatum, definierte Kündigungsfrist oder gem. OR
- Probezeit
Lohn
Kennen Sie Ihren Marktwert? War Ihre letzte Lohneinstufung in Ordnung? Informieren Sie sich vorher über Lohnempfehlungen und allgemeine Richtlinien in Ihrer Branche wie 13. Monatslohn, Gratifikation und Leistungsprämien. Der Lohn ist abhängig von:
- Beruflicher Qualifikation - Aus- und Weiterbildung
- Erfahrung / Jahre
- Stellung, Führungsposition
- Persönlicher Eindruck bei Vorstellungsgespräch
Arbeitszeit
- Generelle Arbeitszeit, 100% oder Teilzeitpensum
- Ferienanspruch
Allgemeine Anstellungsbedingungen
Der Angestellte erklärt sich mit diesen einverstanden.
Viele Detailfragen und Rahmenbedingungen für Angestellte sind nicht Gegenstand des Vertrages sondern eines Mitarbeiter-Reglementes, welches immer wieder angepasst wird. Folgende Fragen sollten hier geklärt sein:
- Sozialleistungen und Versicherungen
- Bezahlte / unbezahlte Absenzen
- Feiertage
- Mehrstunden und Überzeit
- Spesen
Rechtliche Bestimmungen
- Dem schweizerischen Recht unterstellt.
- Gerichtsstand